Juristisches Nachspiel für Blockierer am 13. Februar?

mdr Sachsen 17.02.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christian Avenarius geht es um einen möglichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, weil die blockierende Protestaktion nicht angemeldet und damit illegal war. Auf den Verstoß stehen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Die Anklagebehörde wartet nun auf Material der Polizei, um es auszuwerten.

Kritik bei den Linken und Grünen

An der friedlichen Blockade beteiligten sich unter anderem führende Politiker der Linken sowie der Grünen. Vertreter der Parteien reagierten mit Unverständnis. Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Linken, Katja Kipping, bezeichnete die friedliche Blockade als "Erfolg für die Zivilgesellschaft". Auf diese Weise hätten viele Menschen erstmals in Dresden marschierende Neonazis verhindert.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Johannes Lichdi, forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen ihn als Unterzeichner des Blockadeaufrufs und aktiven Teilnehmer Ermittlungen einzuleiten oder die verbale Kriminalisierung friedlicher Demonstranten zu unterlassen. Der Europaabgeordnete der Grünen, Werner Schulz, sagte bei MDR FIGARO, das Hauptproblem wäre, dass die NPD zugelassen sei. ganzer Artikel

Zurück