Staatsanwalt wird gebremst

Gericht kassiert Verbot von "Probesitzen"

Mit der selben Logik, mit der die Dresdner Staatsanwaltschaft die Angriffe auf Räume Mobilisierungsmaterial und Homepage von Dresden Nazifrei! betrieb, versuchte die lokale Versammlungsbehörde das Aktionstraining "Probesitzen" zu verbieten . Wörtlich heißt es im Auflagenbescheid: "Jegliches Einüben von polizeiwidrigen Handlungen mittels Rollenspielen, dazu zählt u.a. sog. "öffentliches Probesitzen oder Blockadetraining" wird untersagt.

Mit einer Klage reagierte das Bündnis daraufhin mit guten Argumenten - auch zur Legalität von Sitzblockaden generell - vor das Verwaltungsgericht Dresden und bekam Recht: Gestern wurde die Auflage außer Kraft gesetzt. Doch die Landeshauptstadt Dresden legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.

Das OVG hingegen sagt: Blockadetraining (im öffentlichen Raum) nein; aber Rollenspiele und öffentliches Probesitzen ja und gibt der Stadt damit zum größten Teil Unrecht. Beim Blockadetraining könne es zu Nötigung kommen behauptet das OVG; Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar. Schön, dass dies mal jemand der Stadt Dresden sagt. Jetzt ist es also auch amtlich: Blockieren ist unser Recht.

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