Staatsanwalt wird gebremst
Gericht kassiert Verbot von "Probesitzen"
Mit der selben Logik, mit der die Dresdner Staatsanwaltschaft die
Angriffe auf Räume Mobilisierungsmaterial und Homepage von Dresden
Nazifrei! betrieb, versuchte die lokale Versammlungsbehörde das
Aktionstraining "Probesitzen" zu verbieten .
Wörtlich heißt es im Auflagenbescheid: "Jegliches Einüben von
polizeiwidrigen Handlungen mittels Rollenspielen, dazu zählt u.a. sog.
"öffentliches Probesitzen oder Blockadetraining" wird untersagt.
Mit einer Klage reagierte das Bündnis daraufhin mit guten Argumenten - auch
zur Legalität von Sitzblockaden generell - vor das Verwaltungsgericht
Dresden und bekam Recht: Gestern wurde die Auflage außer Kraft gesetzt.
Doch die Landeshauptstadt Dresden legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.
Das OVG hingegen sagt: Blockadetraining (im
öffentlichen Raum) nein; aber Rollenspiele und öffentliches Probesitzen
ja und gibt der Stadt damit zum größten Teil Unrecht. Beim
Blockadetraining könne es zu Nötigung kommen behauptet das OVG;
Blockaden generell sind jedoch nicht strafbar. Schön, dass dies mal
jemand der Stadt Dresden sagt. Jetzt
ist es also auch amtlich: Blockieren ist unser Recht.